Programme für Wohnimmobilien ab 1. Juli 2010 Programme für Wohnimmobilien ab 1. Juli 2010

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Hinweis: Programmänderungen ab 01.07.2010

  • Förderung für KfW-Effizienzhaus 130 entfällt
  • Neu: Förderung für KfW-Effizienzhäuser 70 und 55
  • Reduzierung der Zuschusshöhen (mehr Informationen unter "Konditionen")

Der Extra-Zuschuss für Selbstfinanzierer

Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenmittel auf? Oder Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion der KfW eine Extra-Belohnung wert!
Im Programm 430 fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151, 152).

Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)

Hinweis: Programmänderungen ab 01.07.2010

  • Förderung für KfW-Effizienzhaus 130 entfällt
  • Neu: Förderung für KfW-Effizienzhäuser 70 und 55
  • Reduzierung der Tilgungszuschüsse

Ein Gesamtpaket, das sich auszahlt

Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt: Indem Sie energieeffizient sanieren bzw. entsprechend sanierten Wohnraum kaufen, handeln Sie umweltbewusst und sparen Energie- und Heizungskosten.
Im Förderprogramm 151 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit

  • für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen,
  • für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.
Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren - Anpassung an neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009

Die KfW-Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland.
Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Damit ist eine weitgehende Planungssicherheit für die Investoren gewährleistet.

KfW-Effizienzhaus: Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung

Die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben zum 01.10.2009 im Wesentlichen unverändert. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich.
Grundlegend gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!

Energetische Standards gültig ab 01.10.2009


Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt auch der Wert des Wärmeverlustes über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) die Energieeffizienz eines Gebäudes. Beispielsweise darf der Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 70 max. 85 Prozent eines den Vorgaben der EnEV 2009 entsprechenden Neubaus (Referenzgebäude) betragen.
Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren
KfW-Effizienzhaus 130
Der Primärenergiebedarf sanierter Gebäude darf maximal 30 % höher sein als der Energiebedarf, der nach der EnEV 2009 für das Referenzgebäude zulässig ist. Der Transmissionswärmeverlust darf 45 % über dem Wert des Referenzgebäudes liegen. Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 wird zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten.
KfW-Effizienzhaus 115
Der Energiebedarf sanierter Gebäude darf maximal 15 % und der Transmissionswärmeverlust 30 % höher sein als die Werte des Referenzgebäudes nach EnEV 2009.
KfW-Effizienzhaus 100
Der Energiebedarf sanierter Gebäude entspricht genau dem Niveau, das die Energieeinsparverordnung für Neubauten vorschreibt. Der Transmissionswärmeverlust darf 15 % höher als der Wert des vergleichbaren Referenzgebäudes sein.
KfW-Effizienzhaus 85
Das sanierte oder neu errichtete Gebäude benötigt nur 85 % des Energiebedarfs des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust entspricht genau dem Wert des Referenzgebäudes nach EnEV 2009. Die Förderstufe wird für Neubauten zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten.
KfW-Effizienzhaus 70
kommt mit 70 % des Energiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes aus. Der Transmissionswärmeverlust muss 15 % unter dem Wert des Referenzgebäudes liegen.
KfW-Effizienzhaus 55 (ab Anfang 2010)
benötigt nur 55 % der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 70 % im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard.

Konditionen

Ihre Zuschusshöhe bemisst sich nach Effizienz

Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt's für Sie vom Staat. Die KfW gewährt im Programm 430 einen objektbezogenen Zuschuss: Die Zuschusshöhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr saniertes Objekt erzielt.

1) bis 30.06.2010
2) neu ab 01.07.2010

Wenn Sie Wohnungseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft sanieren, bemisst sich die Zuschusshöhe für Sie als Einzeleigentümer nach der Höhe Ihres Miteigentumsanteils.

Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
Zuschusshöhe

  • Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
  • Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 70 - 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
    • KfW-Effizienzhaus 100 - 10 % (maximal 7.500 Euro)
    • Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
  • Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!
Finanzierungsanteil
  • Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
    • bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100, ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
    • bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 70,  ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
  • Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen


Technische Mindestanforderungen für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Wärmedämmung der Außenwände

Die zusätzliche Dämmung der Außenwand muss einen Wärmedurchlasswiderstand von mindestens 4,2 (m² * K)/W aufweisen.
Folgende beispielhaft aufgeführte Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit (λ bzw. WL) und der Dämmstoffdicke erfüllen diese Anforderung:

λ bzw. WLW/(mK)
0,022
0,028
0,032
0,035
0,040
0,045
Dämmstoffdicke (cm)
10
12
14
15
17
19


Wärmedämmung der obersten Geschossdecke und von Flachdächern

Die zusätzliche Dämmung von obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen und von Flachdächern mit einer Dachneigung von unter 10 Grad müssen einen Wärmedurchlasswiderstand von mindestens 5,0 (m² * K)/W aufweisen.
Folgende beispielhaft aufgeführte Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit (λ bzw. WL) und der Dämmstoffdicke erfüllen diese Anforderung:

λ bzw. WLW/(mK)
0,024
0,030
0,032
0,035
0,040
0,045
Dämmstoffdicke (cm)
12
15
16
18
20
23


Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden und Decken zwischen beheizten und unbeheizten Räumen von der Kaltseite aus

Die zusätzliche Dämmung der Kellerdecke oder der Wand- und Bodenflächen muss einen Wärmedurchlasswiderstand von mindestens 3,4 (m² * K)/W aufweisen.
Folgende beispielhaft aufgeführte Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit (λ bzw. WL) und der Dämmstoffdicke erfüllen diese Anforderung:

λ bzw. WLW/(mK)
0,025
0,030
0,032
0,035
0,040
0,045
Dämmstoffdicke (cm)
9
11
11
12
14
16

11) sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Zinssatz galt als zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW, kommt dieser zur Anwendung.

34) Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Sie ist bereitstellungsprovisionsfrei. Wird die Abruffrist danach verlängert, wird mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat fällig.